SPIEGEL ONLINE - 02. Juli 2003, 15:47
URL: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,255503,00.html
Urteil
Berliner Villen-Besitzerin verliert gegen Hollywood-Star Seagal
Eine Berliner Vermieterin hat vor Gericht gegen den Hollywood-Action-Star Steven Seagal den Kürzeren gezogen. Ihre Klage auf 170.000 Euro Schadenersatz wurde abgewiesen. Ein Prozess des Schauspielers gegen die Berlinerin in Los Angeles steht noch aus.
Berlin - Das Berliner Landgericht wies die Klage der Vermieterin ohne weitere Begründung ab. Seagal ("Brooklyn-Massaker", "Alarmstufe: Rot") hatte sich Ende 2001 während der Dreharbeiten zum Film "Halbtot" ("Half Past Dead") für acht Wochen in die Villa der Berlinerin am Wannsee eingemietet. Anschließend hatte die Besitzerin behauptet, das von Seagal für sich und sein zehnköpfiges Team angemietete Haus sei verwüstet worden (Aktenzeichen 29 O 186/02). So seien Parkett, Fliesen, Türen oder Teppiche stark beschädigt worden.
Der US-Schauspieler, der angeblich 30.000 Euro Miete pro Monat bezahlt hat, kam allerdings nicht ganz ungeschoren davon. Er wurde dazu verurteilt, rund 8000 Euro Betriebskosten zu zahlen. Allerdings wird Seagal von der Strafe kaum etwas zahlen müssen. Allein die von der Vermieterin zu begleichenden Anwaltskosten für Seagals Rechtsbeistand wird etwa die Höhe der Betriebskosten erreichen.
Seagal war nicht zum Prozess erschienen. Sein Anwalt Andreas Schulz sagte, Seagal sei weiterhin gewillt, seinerseits Klage gegen seine ehemalige Vermieterin wegen Rufschädigung und Diffamierung zu erheben.
Ein Gerichtstermin vor dem Superior Court in Los Angelos im US-Bundesstaat Kalifornien wurde laut Schulz vertagt, weil die dortigen Richter den Ausgang des Berliner Prozesses abwarten wollten. Vor Zahlung der Betriebskosten solle erst die Rechtskraft des Urteils abgewartet werden, sagte der Anwalt weiter. Wenn Seagal in den USA gewinne, könnte der Betrag auch aufgerechnet werden. Sein Mandant sei sich seiner Sache sicher. "Das Haus gehört mir schon jetzt", soll der Schauspieler angesichts der Höhe seiner Klage gesagt haben.
***************************
URL: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,255503,00.html
Urteil
Berliner Villen-Besitzerin verliert gegen Hollywood-Star Seagal
Eine Berliner Vermieterin hat vor Gericht gegen den Hollywood-Action-Star Steven Seagal den Kürzeren gezogen. Ihre Klage auf 170.000 Euro Schadenersatz wurde abgewiesen. Ein Prozess des Schauspielers gegen die Berlinerin in Los Angeles steht noch aus.
Berlin - Das Berliner Landgericht wies die Klage der Vermieterin ohne weitere Begründung ab. Seagal ("Brooklyn-Massaker", "Alarmstufe: Rot") hatte sich Ende 2001 während der Dreharbeiten zum Film "Halbtot" ("Half Past Dead") für acht Wochen in die Villa der Berlinerin am Wannsee eingemietet. Anschließend hatte die Besitzerin behauptet, das von Seagal für sich und sein zehnköpfiges Team angemietete Haus sei verwüstet worden (Aktenzeichen 29 O 186/02). So seien Parkett, Fliesen, Türen oder Teppiche stark beschädigt worden.
Der US-Schauspieler, der angeblich 30.000 Euro Miete pro Monat bezahlt hat, kam allerdings nicht ganz ungeschoren davon. Er wurde dazu verurteilt, rund 8000 Euro Betriebskosten zu zahlen. Allerdings wird Seagal von der Strafe kaum etwas zahlen müssen. Allein die von der Vermieterin zu begleichenden Anwaltskosten für Seagals Rechtsbeistand wird etwa die Höhe der Betriebskosten erreichen.
Seagal war nicht zum Prozess erschienen. Sein Anwalt Andreas Schulz sagte, Seagal sei weiterhin gewillt, seinerseits Klage gegen seine ehemalige Vermieterin wegen Rufschädigung und Diffamierung zu erheben.
Ein Gerichtstermin vor dem Superior Court in Los Angelos im US-Bundesstaat Kalifornien wurde laut Schulz vertagt, weil die dortigen Richter den Ausgang des Berliner Prozesses abwarten wollten. Vor Zahlung der Betriebskosten solle erst die Rechtskraft des Urteils abgewartet werden, sagte der Anwalt weiter. Wenn Seagal in den USA gewinne, könnte der Betrag auch aufgerechnet werden. Sein Mandant sei sich seiner Sache sicher. "Das Haus gehört mir schon jetzt", soll der Schauspieler angesichts der Höhe seiner Klage gesagt haben.
***************************